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Firmengründung und Firmenverkauf: Konkrete Abwicklung der Gründung und Übertragung einer Vorratsgesellschaft
01. Zahlung des Kaufpreises und notarieller Erwerb der Geschäftsanteile der Vorratsgesellschaft.
02. Änderung der Firma der Vorratsgesellschaft sowie Sitzverlegung und ggf. weitere Änderungen bzw. Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages (Satzung) der GmbH nach Absprache mit dem Notar bzw. Steuerberater.
03. Abberufung und Entlastung des bisherigen und Neubestellung eines Geschäftsführers der GmbH.
04. Anmeldung der Änderungen der Satzung der GmbH sowie des Firmenverkaufs zur Eintragung ins Handelsregister durch den beurkundenden Notar.
05. Anmeldung der GmbH gem. § 14 Gewerbeordnung bei der für den neuen Firmensitz zuständigen Behörde. Diese informiert das Finanzamt, die IHK und andere Stellen über die Anmeldung.
06. Weitere Maßnahmen ggf. nach Rücksprache mit dem Notar bzw. Steuerberater.
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