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Firmengründung und Firmenverkauf: Konkrete Abwicklung der Gründung und Übertragung einer Vorratsgesellschaft
01. Erstellung eines Gesellschaftsvertrages (Satzung) nebst notarieller Firmengründung der Vorrats-GmbH.
02. Errichtung eines Firmenkontos der Vorratsgesellschaft bei der Hamburger Sparkasse und vollständige Einzahlung des Stammkapitals. Die Vorgaben des Gesetzgebers im MoMiG und die Vorgaben der Rechtsprechung, insbesondere des BGH, zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung werden von uns strikt eingehalten.
03. Anmeldung der Firmengründung der Vorratsgesellschaft beim Handelsregister.
04. Anmeldung der Vorratsgesellschaft bei der zuständigen IHK.
05. Gewerbemeldung der GmbH nach § 14 Gewerbeordnung (Zurückstellung der Anzeige) unter Hinweis auf den Status einer Vorratsgesellschaft.
06. Anmeldung der Firmengründung beim zuständigen Finanzamt (Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Kapitalgesellschaft), ebenfalls unter Hinweis auf den Status einer Vorratsgesellschaft.
07. Erstellen einer Eröffnungsbilanz der Vorrats-GmbH und bei älteren Vorratsgesellschaften auch Erstellen einer Bilanz.
08. Erteilen einer Verkaufsvollmacht für den Erwerber der Vorratsgesellschaft unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Beurkundung außerhalb Norderstedts oder Hamburgs nach Zahlung des Kaufpreises auf ein Rechtsanwaltsanderkonto.
09. Kostenlose Weiterleitung von Post, die nach Beurkundung bei uns eingeht, an den Erwerber unter der neuen Firmenanschrift.
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Am Hange 80 | 22844 Norderstedt


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