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GmbH Infos zum Thema Auffanggesellschaft ( GmbH ) durch Kauf einer Vorratsgesellschaft ( GmbH ). Von uns erhalten Sie Infos zum Begriff der Auffanggesellschaft / Auffanggesellschaften sowie zur Möglichkeit, eine Vorratsgesellschaft als GmbH zu erwerben und als Auffanggesellschaft zu betreiben.

Definition der Auffanggesellschaft ( GmbH )
Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder in einer anderen Rechtsform. Im Folgenden soll beispielhaft die Rechtsform der GmbH näher betrachtet werden. Die Ausführungen gelten aber entsprechend für andere Rechtsformen. Die Auffanggesellschaft ( GmbH ) ist vom Restunternehmen rechtlich getrennt. Aus den Erträgen der Auffanggesellschaft sollen die Altschulden abgetragen und ihre Einlagen bezahlt werden, so dass der ehemalige Schuldner nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen Firma werden kann. Eine Auffanggesellschaft ( GmbH ) wird insbesondere dann gegründet, wenn beispielsweise eine Unternehmenssanierung nicht mehr durch weitere Darlehen, zusätzliche Sicherheiten oder Einlagen erfolgen kann oder soll und auch ein außergerichtlicher Vergleich nicht möglich oder sinnvoll erscheint.
Eine Auffanggesellschaft, auch als Betriebsübernahmegesellschaft bezeichnet, hat in der Regel zum Ziel, die gesunden Unternehmensteile von der bisherigen Gesellschaft zu trennen. Die Probleme der alten Gesellschaft können in der Folge unabhängig vom weiteren Tagesgeschäft einer Lösung zugeführt werden.
Im günstigsten Fall können die Geschäfte nach erfolgter Sanierung wieder durch die alte Gesellschaft übernommen werden. Im ungünstigsten Fall wird die alte Gesellschaft durch ein Insolvenzverfahren liquidiert und die Geschäfte dann nur noch durch die Auffanggesellschaft (als GmbH oder in anderer Rechtsform) fortgeführt.
Für die Ausgestaltung einer Auffanggesellschaft gibt es die Möglichkeit einer pachtweisen oder treuhänderischen Führung von Geschäften, oder es erfolgt eine unabhängige Fortführung der Geschäfte durch eine Auffanggesellschaft ( GmbH ), die die Geschäftswerte und das Sachanlagevermögen kauft.
Beim Betrieb einer Auffanggesellschaft ist streng darauf zu achten, dass durch den Geschäftsführer oder andere verantwortliche Personen der GmbH keine Konkursstraftatbestände, wie beispielsweise Bankrott, Gläubigerbegünstigung oder Schuldnerbegünstigung gem. §§ 283 ff. StGB, begangen werden.

Neugründung einer Auffanggesellschaft ( GmbH ) oder Erwerb einer GmbH Vorratsgesellschaft
Zwar kann eine Auffanggesellschaft ( GmbH ) auch durch Neugründung ins Leben gerufen werden. Meistens steht dafür aber auf Grund der Notwendigkeit schnellen Handelns nicht genügend Zeit zur Verfügung, so dass eine bereits bestehende und im Handelsregister eingetragene und damit voll funktionsfähige GmbH Vorratsgesellschaft erworben und dann als Auffanggesellschaft, ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH, betrieben wird. Für diese Variante sprechen vor allem auch Haftungsgesichtspunkte.







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