GmbH Infos zum Thema Auffanggesellschaft
( GmbH ) durch Kauf einer Vorratsgesellschaft ( GmbH ). Von
uns erhalten Sie Infos zum Begriff der Auffanggesellschaft
/ Auffanggesellschaften sowie zur Möglichkeit, eine Vorratsgesellschaft
als GmbH zu erwerben und als Auffanggesellschaft zu betreiben.
Definition der Auffanggesellschaft
( GmbH )
Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Sanierung eines in Schwierigkeiten
geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft in der
Rechtsform einer GmbH oder in einer anderen Rechtsform. Im
Folgenden soll beispielhaft die Rechtsform der GmbH näher
betrachtet werden. Die Ausführungen gelten aber entsprechend
für andere Rechtsformen. Die Auffanggesellschaft ( GmbH
) ist vom Restunternehmen rechtlich getrennt. Aus den Erträgen
der Auffanggesellschaft sollen die Altschulden abgetragen
und ihre Einlagen bezahlt werden, so dass der ehemalige Schuldner
nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen Firma
werden kann. Eine Auffanggesellschaft ( GmbH ) wird insbesondere
dann gegründet, wenn beispielsweise eine Unternehmenssanierung
nicht mehr durch weitere Darlehen, zusätzliche Sicherheiten
oder Einlagen erfolgen kann oder soll und auch ein außergerichtlicher
Vergleich nicht möglich oder sinnvoll erscheint.
Eine Auffanggesellschaft, auch als Betriebsübernahmegesellschaft
bezeichnet, hat in der Regel zum Ziel, die gesunden Unternehmensteile
von der bisherigen Gesellschaft zu trennen. Die Probleme der
alten Gesellschaft können in der Folge unabhängig
vom weiteren Tagesgeschäft einer Lösung zugeführt
werden.
Im günstigsten Fall können die Geschäfte nach
erfolgter Sanierung wieder durch die alte Gesellschaft übernommen
werden. Im ungünstigsten Fall wird die alte Gesellschaft
durch ein Insolvenzverfahren liquidiert und die Geschäfte
dann nur noch durch die Auffanggesellschaft (als GmbH oder
in anderer Rechtsform) fortgeführt.
Für die Ausgestaltung einer Auffanggesellschaft gibt
es die Möglichkeit einer pachtweisen oder treuhänderischen
Führung von Geschäften, oder es erfolgt eine unabhängige
Fortführung der Geschäfte durch eine Auffanggesellschaft
( GmbH ), die die Geschäftswerte und das Sachanlagevermögen
kauft.
Beim Betrieb einer Auffanggesellschaft ist streng darauf zu
achten, dass durch den Geschäftsführer oder andere
verantwortliche Personen der GmbH keine Konkursstraftatbestände,
wie beispielsweise Bankrott, Gläubigerbegünstigung
oder Schuldnerbegünstigung gem. §§ 283 ff.
StGB, begangen werden.
Neugründung einer Auffanggesellschaft
( GmbH ) oder Erwerb einer GmbH Vorratsgesellschaft
Zwar kann eine Auffanggesellschaft ( GmbH ) auch durch Neugründung
ins Leben gerufen werden. Meistens steht dafür aber auf
Grund der Notwendigkeit schnellen Handelns nicht genügend
Zeit zur Verfügung, so dass eine bereits bestehende und
im Handelsregister eingetragene und damit voll funktionsfähige
GmbH Vorratsgesellschaft erworben und dann als Auffanggesellschaft,
ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH, betrieben wird. Für
diese Variante sprechen vor allem auch Haftungsgesichtspunkte.
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