Auffanggesellschaft ( GmbH ) durch Kauf einer Vorratsgesellschaft ( GmbH )
GmbH Infos zum Thema Auffanggesellschaft ( GmbH ) durch Kauf einer
Vorratsgesellschaft ( GmbH ). Von uns erhalten Sie Infos zum Begriff der
Auffanggesellschaft / Auffanggesellschaften sowie zur Möglichkeit, eine
Vorratsgesellschaft als GmbH zu erwerben und als Auffanggesellschaft zu betreiben.
Definition der Auffanggesellschaft ( GmbH )
Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen
Unternehmens gegründete Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder in einer anderen
Rechtsform. Im Folgenden soll beispielhaft die Rechtsform der GmbH näher betrachtet
werden. Die Ausführungen gelten aber entsprechend für andere Rechtsformen. Die
Auffanggesellschaft ( GmbH ) ist vom Restunternehmen rechtlich getrennt. Aus den Erträgen
der Auffanggesellschaft sollen die Altschulden abgetragen und ihre Einlagen bezahlt
werden, so dass der ehemalige Schuldner nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen
Firma werden kann. Eine Auffanggesellschaft ( GmbH ) wird insbesondere dann gegründet,
wenn beispielsweise eine Unternehmenssanierung nicht mehr durch weitere Darlehen,
zusätzliche Sicherheiten oder Einlagen erfolgen kann oder soll und auch ein
außergerichtlicher Vergleich nicht möglich oder sinnvoll erscheint.
Eine Auffanggesellschaft, auch als Betriebsübernahmegesellschaft bezeichnet, hat in der
Regel zum Ziel, die gesunden Unternehmensteile von der bisherigen Gesellschaft zu trennen.
Die Probleme der alten Gesellschaft können in der Folge unabhängig vom weiteren
Tagesgeschäft einer Lösung zugeführt werden.
Im günstigsten Fall können die Geschäfte nach erfolgter Sanierung wieder durch die alte
Gesellschaft übernommen werden. Im ungünstigsten Fall wird die alte Gesellschaft durch
ein Insolvenzverfahren liquidiert und die Geschäfte dann nur noch durch die
Auffanggesellschaft (als GmbH oder in anderer Rechtsform) fortgeführt.
Für die Ausgestaltung einer Auffanggesellschaft gibt es die Möglichkeit einer
pachtweisen oder treuhänderischen Führung von Geschäften, oder es erfolgt eine
unabhängige Fortführung der Geschäfte durch eine Auffanggesellschaft ( GmbH ), die die
Geschäftswerte und das Sachanlagevermögen kauft.
Beim Betrieb einer Auffanggesellschaft ist streng darauf zu achten, dass durch den
Geschäftsführer oder andere verantwortliche Personen der GmbH keine
Konkursstraftatbestände, wie beispielsweise Bankrott, Gläubigerbegünstigung oder
Schuldnerbegünstigung gem. §§ 283 ff. StGB, begangen werden.
Neugründung einer Auffanggesellschaft ( GmbH )
oder Erwerb einer GmbH Vorratsgesellschaft
Zwar kann eine Auffanggesellschaft ( GmbH ) auch durch Neugründung ins Leben gerufen
werden. Meistens steht dafür aber auf Grund der Notwendigkeit schnellen Handelns nicht
genügend Zeit zur Verfügung, so dass eine bereits bestehende und im Handelsregister
eingetragene und damit voll funktionsfähige GmbH Vorratsgesellschaft erworben und dann
als Auffanggesellschaft, ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH, betrieben wird. Für
diese Variante sprechen vor allem auch Haftungsgesichtspunkte.
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